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Sonderpädagogische Ausbildung - kurz und bündig

Allgemeine Informationen

Am Fachseminar werden in Schwäbisch Gmünd und der Außenstelle in Heilbronn in einer Vollzeitausbildung Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten geistige bzw. körperliche und motorische Entwicklung ausgebildet.
Fachlehrkräfte/Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik werden an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen) und an allgemeinen Schulen mit inklusiven Bildungsangeboten eingesetzt. Die Tätigkeitsfelder reichen von der frühkindlichen über die schulische bis hin zur beruflichen Bildung und haben alle gemeinsam, dass sie durch das Ziel der Erweiterung von Aktivität und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gekennzeichnet sind.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung

Für die Teilnahme an der Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung benötigen Sie u.a.

  • mindestens einen mittleren Bildungsabschluss.
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss.



Für die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  • eine Ausbildung als Meister/in oder ein gleichwertiger Abschluss.



Für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

  • mindestens einen mittleren Bildungsabschluss.
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/in oder als Ergotherapeut/in oder als Logopädin/Logopäde oder als Motopädin/Motopäde oder ein gleichwertiger Abschluss.



Weitere Informationen zur Ausbildung:

Sonderpädagogische Ausbildung - kurz und bündig

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt am zweiten Tag des Schuljahres nach den Sommerferien und endet vor den Sommerferien nach sechs Ausbildungshalbjahren.

Die dreijährige Ausbildung ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert.
Der erste Ausbildungsabschnitt dauert zwei Jahre. Er beinhaltet Seminarveranstaltungen und Schulpraxis. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung am Fachseminar. Es gilt eine 41-Stunden-Woche, veranstaltungsfreie Zeiten sind in der Regel mit den Schulferien in Baden-Württemberg identisch. Seminarveranstaltungen finden von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.
Im dritten Ausbildungsjahr unterrichten Sie als Anwärter/in dann überwiegend selbständig an einer Ausbildungsschule. Der Schwerpunkt des zweiten Ausbildungsabschnittes stellt die Schulpraxis dar. Ihre schulpraktische Tätigkeit wird durch entsprechende Seminarveranstaltungen begleitet.

Die Ausbildung am Fachseminar umfasst:

  • Veranstaltungen zu sonderpädagogischen Grundlagen einschließlich Psychologie, Soziologie, medizinische Grundlagen sowie Grundfragen der Inklusion,
  • Veranstaltungen in Pädagogik, Diagnostik, Didaktik und Methodik im jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt,
  • Veranstaltungen zu sonderpädagogischen Handlungsfeldern,
  • Veranstaltungen zu Grundlagen der Fächer Deutsch und Mathematik sowie zu Bildungsbereichen des jeweiligen Bildungsplanes des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts,
  • Veranstaltungen in Kommunikation und Medienbildung,
  • Veranstaltungen in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend-, Eltern- und Sozialrecht,
  • ergänzende Veranstaltungen.

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an Ausbildungsschulen. Diese beginnt mit Hospitationen und führt über angeleiteten Unterricht zu zunehmend selbständigem, eigenverantwortlich gestaltetem Unterricht.
In den ersten beiden Jahren des ersten Ausbildungsabschnitts finden auch verschiedene Modulprüfungen statt. Das können Klausuren, mündliche Überprüfungen, Hausarbeiten u. a. sein. Hinzu kommen Referate u.s.w. sowie die Vorbereitungen für die Schulpraxis.
Zusätzlich werden Sie auf außerunterrichtliche Aufgaben vorbereitet. Dies können Schullandheime, Sportfeste, Wandertage u.s.w. sein.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt unterrichten Sie ein Schuljahr selbstständig an einer Ausbildungsschule mit etwa einem halben Lehrauftrag. Die schulpraktische Tätigkeit wird durch entsprechende Seminarveranstaltungen begleitet.
Die Laufbahnprüfung, die unter anderem die Beurteilung der Unterrichtspraxis beinhaltet, steht am Ende des dritten Ausbildungsjahres.

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Bewerbungsverfahren

Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November des Vorjahres.

Zunächst bewerben Sie sich bei dem Regierungspräsidium, in dessen Einzugsgebiet die von Ihnen gewünschte Ausbildungsstätte liegt. Bewerbungsschluss ist immer der erste November für den Ausbildungsbeginn im September des folgenden Jahres.

Mehr Informationen zu Bewerbung und Zulassung

Zulassungs- und Eignungsprüfung

Die Prüfungen finden in den Monaten Dezember bis April am Fachseminar statt, für das Sie sich bewerben. Diese beginnt mit einer Zulassungsprüfung. Schriftlich geprüft werden Allgemeinbildung und die Fähigkeiten zum Arbeiten an und mit Texten.
Zur weiteren Eignungsprüfung zugelassen wird, wer die Zulassungsprüfung bestanden hat. Der erste Prüfungsteil der Eignungsprüfung beinhaltet die Bearbeitung eines Fallbeispiels. Der zweite Teil besteht aus einer mündlichen Gruppenprüfung. Hierbei werden unter anderem die biographischen Voraussetzungen einbezogen sowie pädagogisch-fachliche Sachverhalte aus der Schule diskutiert.
Grundkenntnisse im Umgang mit einem Personal-Computer und in Standardprogrammen werden vorausgesetzt.

Mehr Informationen zur Zulassungs- und Eignungsprüfung

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Bezüge/Gehalt

In der Regel werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Als Beamter/Beamtin auf Widerruf beziehen Sie während der Ausbildung als Anwärter/in des Lehramtes Fachlehrkraft Sonderpädagogik monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 10, als Anwärter/in des Lehramtes Technische Lehrkraft Sonderpädagogik A 11. Ein Familienzuschlag wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt. (Näheres finden Sie unter lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge.
Sie müssen von ihrem Gehalt noch Ihre Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Des Weiteren fallen Sachkostenbeiträge sowie Eigenanteilkosten bei Exkursionen an.

Übernahme in den Schuldienst

Über die zukünftigen Chancen einer Anstellung können keine Aussagen gemacht werden, da dies von einer Vielzahl von Faktoren (u. a. vorhandene Stellen im Landeshaushalt, Ihre Mobilität) abhängig ist. In den vergangenen Jahren hatten die Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte Sonderpädagogik jedoch gute Einstellungschancen. Einen Anspruch auf Übernahme in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg gibt es aber nicht.
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik erhalten bei Übernahme in den Schuldienst im Beamtenverhältnis ein Anfangsgehalt der Besoldungsgruppe A 10, Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik im Beamtenverhältnis ein Anfangsgehalt der Besoldungsgruppe A 11.

lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen/beamte

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