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Sonderpädagogische Ausbildung - kurz und bündig

Am Fachseminar werden in Schwäbisch Gmünd und der Außenstelle in Heilbronn in einer Vollzeitausbildung Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten geistige bzw. körperliche und motorische Entwicklung ausgebildet.
Fachlehrkräfte/Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik werden an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen) und an allgemeinen Schulen mit inklusiven Bildungsangeboten eingesetzt. Die Tätigkeitsfelder reichen von der frühkindlichen über die schulische bis hin zur beruflichen Bildung und haben alle gemeinsam, dass sie durch das Ziel der Erweiterung von Aktivität und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gekennzeichnet sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Um sich auf einen Ausbildungsplatz bewerben zu können, sind Vorqualifikationen erforderlich.

Für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  • ein mittlerer Bildungsabschluss sowie
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher/in oder als Heilerziehungspfleger/in oder ein gleichwertiger Abschluss.

Für die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  • eine Ausbildung als Meister/in oder ein gleichwertiger Abschluss.

Für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

  • ein mittlerer Bildungsabschluss sowie
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/in bzw. als Ergotherapeut/in oder ein gleichwertiger Abschluss.

Weitere Informationen zur Ausbildung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachlehrkraft und der Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik

Bewerbungsverfahren

Zunächst bewerben Sie sich bei dem Regierungspräsidium, in dessen Einzugsgebiet die von Ihnen gewünschte Ausbildungseinrichtung liegt. Für die Ausbildung mit Beginn September 2017 sowie für die Folgejahre ist Bewerbungsschluss jeweils der 01.11. des Vorjahres.
Nähere Details hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzung erhalten Sie auf der Seite Bewerbung und Zulassung

Die Eignungsprüfung findet dann in den Monaten Dezember bis April am Fachseminar statt.  Diese beginnt mit einer Zulassungsprüfung.
Nähere Informationen: Informationen zur Eignungsprüfung

Sonderpädagogische Ausbildung - kurz und bündig

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt am zweiten Tag des Schuljahres nach den Sommerferien und endet vor den Sommerferien nach sechs Ausbildungshalbjahren.

Die dreijährige Ausbildung ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert.
Der erste Ausbildungsabschnitt dauert zwei Jahre. Er beinhaltet Seminarveranstaltungen und Schulpraxis. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung am Fachseminar. Es gilt eine 41-Stunden-Woche, veranstaltungsfreie Zeiten sind in der Regel mit den Schulferien in Baden-Württemberg identisch. Seminarveranstaltungen finden von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.
Im dritten Ausbildungsjahr unterrichten Sie als Anwärter/in dann überwiegend selbständig an einer Ausbildungsschule. Der Schwerpunkt des zweiten Ausbildungsabschnittes stellt die Schulpraxis dar. Ihre schulpraktische Tätigkeit wird durch entsprechende Seminarveranstaltungen begleitet.

Die Ausbildung am Fachseminar umfasst:

  • Veranstaltungen zu sonderpädagogischen Grundlagen einschließlich Psychologie, Soziologie, medizinische Grundlagen sowie Grundfragen der Inklusion,
  • Veranstaltungen in Pädagogik, Diagnostik, Didaktik und Methodik im jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt,
  • Veranstaltungen zu sonderpädagogischen Handlungsfeldern,
  • Veranstaltungen zu Grundlagen der Fächer Deutsch und Mathematik sowie zu Bildungsbereichen des jeweiligen Bildungsplanes des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts,
  • Veranstaltungen in Kommunikation und Medienbildung,
  • Veranstaltungen in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend-, Eltern- und Sozialrecht,
  • ergänzende Veranstaltungen.

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an Ausbildungsschulen. Diese beginnt mit Hospitationen und führt über angeleiteten Unterricht zu zunehmend selbständigem, eigenverantwortlich gestaltetem Unterricht.
In den ersten beiden Jahren des ersten Ausbildungsabschnitts finden auch verschiedene Modulprüfungen statt. Das können Klausuren, mündliche Überprüfungen, Hausarbeiten u. a. sein. Hinzu kommen Referate u.s.w. sowie die Vorbereitungen für die Schulpraxis.
Zusätzlich werden Sie auf außerunterrichtliche Aufgaben vorbereitet. Dies können Schullandheime, Sportfeste, Wandertage u.s.w. sein.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt unterrichten Sie ein Schuljahr selbstständig an einer Ausbildungsschule mit etwa einem halben Lehrauftrag. Die schulpraktische Tätigkeit wird durch entsprechende Seminarveranstaltungen begleitet.
Die Laufbahnprüfung, die unter anderem die Beurteilung der Unterrichtspraxis beinhaltet, steht am Ende des dritten Ausbildungsjahres.

Sonderpädagogische Ausbildung - kurz und bündig

Bezüge/Gehalt

In der Regel werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Als Beamter/Beamtin auf Widerruf beziehen Sie während der Ausbildung als Anwärter/in des Lehramtes Fachlehrkraft Sonderpädagogik monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A10, als Anwärter/in des Lehramtes Technische Lehrkraft Sonderpädagogik A10. Ein Familienzuschlag wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt. (Näheres finden Sie unter lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge.
Sie müssen von ihrem Gehalt noch Ihre Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Des Weiteren fallen Sachkostenbeiträge sowie Eigenanteilkosten bei Exkursionen an.

Übernahme in den Schuldienst

Über die zukünftigen Chancen einer Anstellung können keine Aussagen gemacht werden, da dies von einer Vielzahl von Faktoren (u. a. vorhandene Stellen im Landeshaushalt, Ihre Mobilität) abhängig ist. In den vergangenen Jahren hatten die Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte Sonderpädagogik jedoch gute Einstellungschancen. Einen Anspruch auf Übernahme in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg gibt es aber nicht.
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik erhalten bei Übernahme in den Schuldienst im Beamtenverhältnis ein Anfangsgehalt der Besoldungsgruppe A10, Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik im Beamtenverhältnis ein Anfangsgehalt der Besoldungsgruppe A10.

lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen/beamte

KONTAKT

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (PFS und FS SoP)
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd

07171 983 355
Email an Sekretariat



Informationen Ausbildung

Infoflyer Ausbildung

Infotag

Freitag 29.September 2023, 15 Uhr

Schwäbisch Gmünd: Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,
Herlikofer Str. 37, 73527 Schwäbisch Gmünd, Hörsaal  
(Parkmöglichkeiten: Schießtalplatz)


Heilbronn: Oststraße 123 -125 (Fachseminar)

Termine vor dem Ausildungsbeginn 2024:

Bewerbung online vom 01.08.23 - 01.11.23 für die Ausbildung ab September 2024

Zulassungsprüfung: Dienstag, 12.12.2023 (Einladung erfolgt schriftlich)

Eignugsprüfung: Mittwoch, 21.02.2024 (Einladung erfolgt schriftlich)

Termine vor dem Ausildungsbeginn 2024:

Bewerbung online vom 01.08.23 - 01.11.23 für die Ausbildung ab September 2024

Zulassungsprüfung: Dienstag, 12.12.2023 (Einladung erfolgt schriftlich)

Eignungsprüfung: Mittwoch, 21.02.2024 (Einladung erfolgt schriftlich) und
Donnerstag, 22.02.2024 (Nur Sonderpädagogik)


BEWERBUNGSSCHLUSS
ist immer der erste November für den Ausbildungsbeginn im September des folgenden Jahres.

KONTAKT HEILBRONN

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (PFS und FS SoP)
Oststraße 123 -125
74072 Heilbronn

07131 123 50 11
Email an Sekretariat

 

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