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SCHWÄBISCH GMÜND
Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (PFS und FS SoP)
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd
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HEILBRONN
Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (PFS und FS SoP)
Oststraße 123 - 125
74072 Heilbronn
LEHRKRÄFTEAUSBILDUNG FÜR BERUFLICH QUALIFIZIERTE UND MEISTER/INNEN OHNE HOCHSCHULSTUDIUM
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
In Schwäbisch Gmünd bilden wir
- Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer für allgemeinbildenden Schulen aus.
(Ausbildungsfächer: Alltagskultur und Gesundheit, Bildende Kunst, Sport, Technik)
In Schwäbisch Gmünd und der Außenstelle
Heilbronn bilden wir
- Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
- Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
- Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung aus.
Sie benötigen für die Teilnahme an der Ausbildung u.a.
- mindestens einen mittleren Bildungsabschluss.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss.
- eine mindestens einjährige Berufs- oder Betriebspraxis
Nach Bestehen der Eignungsprüfung bis spätestens 30. Juni benötigen
- Bewerber/innen mit dem Ausbildungsfach Sport, die sich ab dem 1. August 2024 bewerben, den Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein. Ebenso ist die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold zu belegen.
- Bewerber/innen ohne das Ausbildungsfach Sport, die sich ab dem 1. August 2024 bewerben, einen Nachweis über eine
vergleichbare Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen.
Für die Teilnahme an der Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung benötigen Sie u.a.
- mindestens einen mittleren Bildungsabschluss.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss.
Für die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- eine Ausbildung als Meister/in oder ein gleichwertiger Abschluss.
Für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
- mindestens einen mittleren Bildungsabschluss.
- eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/in oder als Ergotherapeut/in oder als Logopädin/Logopäde oder als
Motopädin/Motopäde oder ein gleichwertiger Abschluss.
Bewerbungszeitraum ist der 01. August bis 01.November für den Ausbildungsbeginn im Folgejahr.
Nach erfolgreicher Online-Bewerbung beim Regierungspräsidium Stuttgart findet dann eine Zulassungs- und Eignungsprüfung in den
Monaten Dezember bis April statt.
Mehr Informationen zu Bewerbung und Zulassung
Nach Bestehen der Eignungsprüfung beginnt die Ausbildung jeweils im September (nach den Sommerferien eines jeden Jahres) und endet vor den Sommerferien nach drei Jahren.
Als Beamtin und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten die angehenden Lehrkräfte während ihrer dreijährigen Ausbildung
Anwärterbezüge (Fachlehrkraft A 10, Technische Lehrkraft A 11) vom Land Baden-Württemberg. Ein
Familienzuschlag wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt .
https://lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge
Mit der bestandenen Laufbahnprüfung erwerben die Fachlehrkräfte die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg berechtigt.
INFORMATIONEN AUSBILDUNG
BEWERBUNGSZEITRAUM für
Ausbildungsbeginn September 2025
01.08.2024 - 01.11.2024