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Musisch-technische Ausbildung - kurz und bündig

Am Fachseminar in Schwäbisch Gmünd werden in einer Vollzeitausbildung Fachlehrerinnen und Fachlehrer für musisch-technische Fächer ausgebildet. Die Ausbildung soll dazu befähigen, erfolgreich und verantwortlich den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule als Fachlehrkraft wahrzunehmen – insbesondere an Schulen, an denen ein Hauptschulabschluss, ein Werkrealschulabschluss, ein Realschulabschluss oder ein jeweils gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden kann, sowie an Grundschulen.

Ausbildungsbereiche in Schwäbisch Gmünd sind die beiden Fächer in der von Ihnen gewählten Fächerkombination:

  • Sport – Alltagskultur und Gesundheit
  • Sport – Bildende Kunst
  • Sport – Technik
  • Bildende Kunst – Technik

Weiterhin finden im ersten Ausbildungsabschnitt für alle TeilnehmerInnen Seminarveranstaltungen und eigenverantwortliche Ausbildungzeiten statt in:

  • Pädagogik und Pädagogischer Psychologie,
  • Medienbildung und Grundlagen der Informatik,
  • Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht,
  • Berufs- und Studienorientierung mit Grundlagen der Wirtschaftslehre,
  • sowie im Themenfeld „Kooperation und Inklusion".

Hinzu kommt die schulpraktische Ausbildung an Ausbildungsschulen. Bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr hospitieren und unterrichten Sie an Grund-, Werkreal- , Real- oder Gemeinschaftsschulen. In Kleingruppen können hier wichtige Erfahrungen im Umgang mit den Schülerinnen und Schüler gesammelt werden.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:

  • Der erste Ausbildungsabschnitt dauert zwei Jahre mit Seminarveranstaltungen, eigenverantwortlichen Ausbildungszeiten und schulpraktischer Ausbildung.
  • Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein Schuljahr. In der Regel werden Sie einer Schule in der Nähe Ihres Heimatorts zugewiesen, an der Sie selbstständig mit etwa einem halben Lehrauftrag unterrichten.
Musisch-technische Ausbildung - kurz und bündig

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung

Wenn Sie mindestens einen mittleren Bildungsabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Berufs- oder Betriebspraxis besitzen, können Sie sich bewerben.

Mehr Informationen:

Merkblatt über die Ausbildung von Fachlehrkräften für musisch-technische Fächer an Pädagogischen Fachseminaren.
Informationen zur einjährigen Berufs- oder Betriebspraxis für die Zulassung zur Ausbildung als Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer

Bewerbungsverfahren

Zunächst bewerben Sie sich bei dem Regierungspräsidium, in dessen Einzugsgebiet die von Ihnen gewünschte Ausbildungsstätte liegt. Bewerbungsschluss ist immer der erste November für den Ausbildungsbeginn im September des folgenden Jahres.

Mehr Informationen zu Bewerbung und Zulassung

Eignungsprüfung

  • Die Eignungsprüfung findet dann in den Monaten Dezember bis April am Fachseminar statt, für das Sie sich bewerben. Diese beginnt mit einer Zulassungsprüfung. Schriftlich geprüft werden Allgemeinbildung und die Fähigkeiten zum Arbeiten an und mit Texten.
  • Zur weiteren Eignungsprüfung zugelassen wird, wer die Zulassungsprüfung bestanden hat. Geprüft werden dann die fachlichen Qualifikationen in beiden Ausbildungsfächern in jeweils mindestens zwei Teilprüfungen (theoretisch und praktisch).
  • Weiterhin  wird die grundsätzliche Eignung für die Lehrtätigkeit in einer mündlichen Gruppenprüfung festgestellt.

Grundkenntnisse im Umgang mit einem Personal-Computer und in Standardprogrammen werden vorausgesetzt.

Mehr Informationen zur Eignungsprüfung

Musisch-technische Ausbildung - kurz und bündig

Die Ausbildung

Nach Bestehen der Eignungsprüfung beginnt die Ausbildung jeweils im September (nach den Sommerferien eines jeden Jahres) und endet vor den Sommerferien nach sechs Ausbildungshalbjahren.

In der Regel werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Während der Ausbildung erhalten die angehenden Fachlehrkräfte Anwärterbezüge. Die Höhe der Bezüge beträgt derzeit ca. 1.000 Euro brutto. Ein Familienzuschlag wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt.

Sie müssen von ihrem Gehalt noch ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen. Ein Sachkostenbeitrag sowie Eigenanteilkosten bei Exkursionen u. Ä. gehen zu Ihren Lasten.

Es gilt eine 41-Stunden-Woche, veranstaltungsfreie Zeiten sind mit den Schulferien in Baden-Württemberg identisch. In diese Zeiten ist der jährliche Urlaub zu legen. In den verbleibenden veranstaltungsfreien Zeiten arbeiten Sie an Aufträgen aus den Ausbildungsbereichen. Seminarveranstaltungen und eigenverantwortliche Ausbildungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr. Bei den Seminarveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an Ausbildungsschulen. Diese beginnt mit Hospitationen und führt über angeleiteten Unterricht zu zunehmend selbständigem, eigenverantwortlich gestaltetem Unterricht.
In den ersten beiden Jahren des ersten Ausbildungsabschnitts finden auch verschiedene Modulprüfungen statt. Das können Klausuren, mündliche Überprüfungen, Hausarbeiten u. a. sein. In den entsprechenden Fächern gehören dazu auch praktische Arbeiten. Hinzu kommen Referate u.s.w. sowie die Vorbereitungen für die Schulpraxis.
Zusätzlich werden Sie auf außerunterrichtliche Aufgaben vorbereitet. Dies können Schullandheime, Sportfeste, Wandertage u.s.w. sein.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt unterrichten Sie ein Schuljahr selbstständig an einer Ausbildungsschule mit etwa einem halben Lehrauftrag. Die schulpraktische Tätigkeit wird durch entsprechende Seminarveranstaltungen begleitet.
Die Laufbahnprüfung, die unter anderem die Beurteilung der Unterrichtspraxis beinhaltet, steht am Ende des dritten Ausbildungsjahres.

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Die Übernahme in den Schuldienst

Über die zukünftigen Chancen einer Anstellung können keine Aussagen gemacht werden, da dies von einer Vielzahl von Faktoren (u. a. vorhandene Stellen im Landeshaushalt, Ihre Mobilität) abhängig ist. In den vergangenen Jahren hatten die Fachlehrkräfte jedoch vergleichsweise gute Einstellungschancen. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es aber nicht.

Fachlehrkräfte im Beamtenverhältnis werden mit der Besoldungsgruppe A10 besoldet.

Informationen Ausbildung

Infoflyer Ausbildung

Infotag

Freitag 29.September 2023, 15 Uhr

Schwäbisch Gmünd: Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,
Herlikofer Str. 37, 73527 Schwäbisch Gmünd, Hörsaal  
(Parkmöglichkeiten: Schießtalplatz)


Heilbronn: Oststraße 123 -125 (Fachseminar)

Termine vor dem Ausildungsbeginn 2024:

Bewerbung online vom 01.08.23 - 01.11.23 für die Ausbildung ab September 2024

Zulassungsprüfung: Dienstag, 12.12.2023 (Einladung erfolgt schriftlich)

Eignugsprüfung: Mittwoch, 21.02.2024 (Einladung erfolgt schriftlich)

Termine vor dem Ausildungsbeginn 2024:

Bewerbung online vom 01.08.23 - 01.11.23 für die Ausbildung ab September 2024

Zulassungsprüfung: Dienstag, 12.12.2023 (Einladung erfolgt schriftlich)

Eignungsprüfung: Mittwoch, 21.02.2024 (Einladung erfolgt schriftlich) und
Donnerstag, 22.02.2024 (Nur Sonderpädagogik)


BEWERBUNGSSCHLUSS
ist immer der erste November für den Ausbildungsbeginn im September des folgenden Jahres.

KONTAKT

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (PFS und FS SoP)
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd

07171 983 355
Email an Sekretariat



 

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