Navigation überspringen
Musisch-technische Ausbildung - kurz und bündig

Allgemeine Informationen

Am Fachseminar in Schwäbisch Gmünd werden in einer Vollzeitausbildung Fachlehrerinnen und Fachlehrer für musisch-technische Fächer ausgebildet. Die Ausbildung soll dazu befähigen, erfolgreich und verantwortlich den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule als Fachlehrkraft wahrzunehmen – insbesondere an Schulen, an denen ein Hauptschulabschluss, ein Werkrealschulabschluss, ein Realschulabschluss oder ein jeweils gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden kann, sowie an Grundschulen.

Ausbildungsbereiche in Schwäbisch Gmünd sind die beiden Fächer in der von Ihnen gewählten Fächerkombination:

  • Sport – Alltagskultur und Gesundheit
  • Sport – Bildende Kunst
  • Sport – Technik
  • Bildende Kunst – Technik

Weiterhin finden im ersten Ausbildungsabschnitt für alle TeilnehmerInnen Seminarveranstaltungen und eigenverantwortliche Ausbildungzeiten statt in:

  • Pädagogik und Pädagogischer Psychologie,
  • Medienbildung und Grundlagen der Informatik,
  • Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht,
  • Berufs- und Studienorientierung mit Grundlagen der Wirtschaftslehre,
  • sowie im Themenfeld „Kooperation und Inklusion".

Hinzu kommt die schulpraktische Ausbildung an Ausbildungsschulen. Bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr hospitieren und unterrichten Sie an Grund-, Werkreal- , Real- oder Gemeinschaftsschulen. In Kleingruppen können hier wichtige Erfahrungen im Umgang mit den Schülerinnen und Schüler gesammelt werden.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:

  • Der erste Ausbildungsabschnitt dauert zwei Jahre mit Seminarveranstaltungen, eigenverantwortlichen Ausbildungszeiten und schulpraktischer Ausbildung.
  • Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein Schuljahr. In der Regel werden Sie einer Schule in der Nähe Ihres Heimatorts zugewiesen, an der Sie selbstständig mit etwa einem halben Lehrauftrag unterrichten.
Musisch-technische Ausbildung - kurz und bündig

Die Ausbildung

Nach Bestehen der Eignungsprüfung beginnt die Ausbildung jeweils im September (nach den Sommerferien eines jeden Jahres) und endet vor den Sommerferien nach sechs Ausbildungshalbjahren.

In der Regel werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Während der Ausbildung erhalten die angehenden Fachlehrkräfte Anwärterbezüge. Die Höhe der Bezüge beträgt derzeit ca. 1.400 Euro brutto. Ein Familienzuschlag wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt.

Sie müssen von ihrem Gehalt noch ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen. Ein Sachkostenbeitrag sowie Eigenanteilkosten bei Exkursionen u. Ä. gehen zu Ihren Lasten.

Es gilt eine 41-Stunden-Woche, veranstaltungsfreie Zeiten sind mit den Schulferien in Baden-Württemberg identisch. In diese Zeiten ist der jährliche Urlaub zu legen. In den verbleibenden veranstaltungsfreien Zeiten arbeiten Sie an Aufträgen aus den Ausbildungsbereichen. Seminarveranstaltungen und eigenverantwortliche Ausbildungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr. Bei den Seminarveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an Ausbildungsschulen. Diese beginnt mit Hospitationen und führt über angeleiteten Unterricht zu zunehmend selbständigem, eigenverantwortlich gestaltetem Unterricht.
In den ersten beiden Jahren des ersten Ausbildungsabschnitts finden auch verschiedene Modulprüfungen statt. Das können Klausuren, mündliche Überprüfungen, Hausarbeiten u. a. sein. In den entsprechenden Fächern gehören dazu auch praktische Arbeiten. Hinzu kommen Referate u.s.w. sowie die Vorbereitungen für die Schulpraxis.
Zusätzlich werden Sie auf außerunterrichtliche Aufgaben vorbereitet. Dies können Schullandheime, Sportfeste, Wandertage u.s.w. sein.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt unterrichten Sie ein Schuljahr selbstständig an einer Ausbildungsschule mit etwa einem halben Lehrauftrag. Die schulpraktische Tätigkeit wird durch entsprechende Seminarveranstaltungen begleitet.
Die Laufbahnprüfung, die unter anderem die Beurteilung der Unterrichtspraxis beinhaltet, steht am Ende des dritten Ausbildungsjahres.

Musisch-technische Ausbildung - kurz und bündig

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung

Sie benötigen für die Teilnahme an der Ausbildung u.a.

  • mindestens einen mittleren Bildungsabschluss.
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss.
  • eine mindestens einjährige Berufs- oder Betriebspraxis



Nach Bestehen der Eignungsprüfung bis spätestens 30. Juni benötigen

  • Bewerber/innen mit dem Ausbildungsfach Sport den Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein. Ebenso ist die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold zu belegen.
  • Bewerber/innen ohne das Ausbildungsfach Sport einen Nachweis über eine vergleichbare Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen.  



Mehr Informationen:

Bewerbungsverfahren

Zunächst bewerben Sie sich bei dem Regierungspräsidium, in dessen Einzugsgebiet die von Ihnen gewünschte Ausbildungsstätte liegt. Bewerbungsschluss ist immer der erste November für den Ausbildungsbeginn im September des folgenden Jahres.

Mehr Informationen zu Bewerbung und Zulassung

Musisch-technische Ausbildung - kurz und bündig

Zulassungs- und Eignungsprüfung

  • Die Prüfungen finden in den Monaten Dezember bis April am Fachseminar statt, für das Sie sich bewerben. Diese beginnt mit einer Zulassungsprüfung. Schriftlich geprüft werden Allgemeinbildung und die Fähigkeiten zum Arbeiten an und mit Texten.
  • Zur weiteren Eignungsprüfung zugelassen wird, wer die Zulassungsprüfung bestanden hat. Geprüft werden dann die fachlichen Qualifikationen in beiden Ausbildungsfächern in jeweils mindestens zwei Teilprüfungen (theoretisch und praktisch).
  • Weiterhin  wird die grundsätzliche Eignung für die Lehrtätigkeit in einer mündlichen Gruppenprüfung festgestellt.

Grundkenntnisse im Umgang mit einem Personal-Computer und in Standardprogrammen werden vorausgesetzt.

Mehr Informationen zur Zulassungs- und Eignungsprüfung

Die Übernahme in den Schuldienst

Über die zukünftigen Chancen einer Anstellung können keine Aussagen gemacht werden, da dies von einer Vielzahl von Faktoren (u. a. vorhandene Stellen im Landeshaushalt, Ihre Mobilität) abhängig ist. In den vergangenen Jahren hatten die Fachlehrkräfte jedoch vergleichsweise gute Einstellungschancen. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es aber nicht.

Fachlehrkräfte im Beamtenverhältnis werden mit der Besoldungsgruppe A10 besoldet.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.